Der traditionelle Begriff Kur umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff Kur nicht mehr angewendet. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind vor allem die folgenden Formen von Bedeutung: